Mensch, jetzt erst RECHT!
Gesellschaftsspiel mit vielen Informationen zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Hintergrundinformationen
Frage 1: Was bedeutet die Abkürzung UN-BRK?
Die Abkürzung UN bedeutet: United Nations.
Das ist englisch.
Auf deutsch heißt das: Vereinte Nationen.
Dafür sagt man dann als Abkürzung: VN
Das ist eine weltweite Organisation.
Zur Zeit sind 193 Staaten mit dabei.
Alle Staaten versprechen:
Wir sorgen für Frieden.
Wir beenden Kriege. Wir sorgen für die Sicherheit aller Menschen.
Frage 2: Warum gibt es die BRK?
Jeder Mensch hat Würde und muss gut behandelt werden.
Niemand darf benachteiligt werden.
Durch die BRK sollen Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte wie alle Menschen haben.
Wie alle anderen sollen sie ein gutes Leben haben.
Sie sollen bei allem im Leben mit dabei sein können.
Jeder Mensch soll:
- gerecht behandelt werden
- für sich selber entscheiden dürfen
- die gleichen Chancen haben
- die nötige Hilfe bekommen
Zum Beispiel:
- zur Schule oder zur Universität gehen können
- einen Beruf lernen
- eine Arbeit haben
Frage 3: Wer hat die UN-BRK geschrieben?
Darauf passen die Vereinten Nationen ganz besonders auf:
- dass es keinen Krieg gibt
- dass Menschen nicht gefoltert werden.
Außer den 120 Staaten haben über 400 Vereine an der BRK mitgeschrieben.
Diese Vereine nennt man auch:
Nicht•Regierungs•Organisationen.
Für Deutschland war Theresia Degener mit dabei. Frau Degener ist eine unabhängige Juristin.
Frage 4: Die BRK ist für verschiedene Lebensbereiche gültig. Ein solcher Lebensbereich ist zum Beispiel: Gesundheit. Fallen Dir noch 2 andere Lebensbereiche ein?
Ganz wichtige Punkte in der BRK sind auch:
- Barrierefreiheit
- Gleich•Berechtigung
- Ausgrenzung ist verboten
Frage 5: Manchmal wird die BRK nicht eingehalten. Wo kann man sich dann beschweren?
Das ist die Internet-Seite der Europäischen Ombudsstelle:
Die Europäische Bürgerbeauftragte | Europäischer Ombudsmann (europa.eu)
In der BRK steht:
In jedem Staat sind 3 verschiedene Stellen für die Einhaltung der BRK zuständig.
Das sind:
1) Die Staatliche Anlaufstelle (Focal Point)
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (behindertenbeauftragter.de)
2) Die Unabhängige Stelle (Monitoring-Stelle)
und 3) Die Staatliche Koordinierungsstelle
Frage 6: Seit wann ist die BRK in Deutschland gültig?
Schon im Dezember 2006 war die BRK fertig geschrieben.
Da war sie aber noch nicht gültig.
Dafür mussten erst mindestens 20 Staaten die BRK unterschreiben.
Das war im Mai 2008 soweit.
Deutschland hat ein Jahr später unterschrieben.
Das bedeutet:
In Deutschland ist die BRK seit 26. März 2009 in Kraft.
Seitdem müssen alle Vorschriften und Gesetze in Deutschland die BRK einhalten.
Frage 7: Was genau ist eine Konvention?
Konventionen können nur Staaten und ihre Völker miteinander machen.
Deshalb nennt man eine Konvention auch: Völkerrechtsvertrag.
Frage 8: Gilt die BRK auch im Ausland?
Zur Zeit werden insgesamt 195 Staaten auf der Welt von den Vereinten Nationen anerkannt.
Frage 9: Auch andere Gesetze außer der BRK schützen die Rechte von Menschen mit Behinderung. Kennst Du ein solches Gesetz?
Seit 1994 steht im Grundgesetz in Artikel 3:
Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
Seit 2002 gibt es das Behindertengleichstellungsgesetz.
Die Abkürzung heißt: BGG.
Seit 2006 gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Die Abkürzung heißt: AGG.
Seit 2008 gibt es das Persönliche Budget.
Damit bezahlen Menschen mit Behinderung ihre Helferinnen und Helfer. Das Geld verwalten sie selbst.
Frage 10: Es soll für Menschen mit Behinderung keine speziellen Schulen geben. Sie sollen in jede Schule gehen können. Was muss es deshalb in jeder Schule geben? Nenne 2 Beispiele.
Der Artikel 24 der BRK hat die Überschrift: „Recht auf Bildung“
Frage 11: Dürfen Menschen mit Behinderung bei einer politischen Wahl ihre Stimme abgeben?
Der Artikel 29 der BRK hat die Überschrift:
„Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben“
Seit 2019 gibt es das „Inklusive Wahlrecht“.
Es steht:
- im Bundeswahlgesetz im § 13 (Nr. 2 und 3)
- im Europäischen Wahlgesetz im § 6a
Frage 12: Wie heißt die spezielle Schrift für Menschen mit Sehbehinderung?
Die Braille-Schrift liest man statt mit den Augen mit den Fingern.
Das heißt: Sie wird mit den Fingerspitzen gefühlt.
Louis Braille hat am 4. Januar Geburtstag.
Deshalb ist jedes Jahr am 4. Januar der Welt-Braille-Tag.
Die Buchstaben sind als Punkte dargestellt.
Die Punkte werden in dickes Papier gepresst.
So kann man sie gut fühlen und erkennen.
Für Computer gibt es eine spezielle Tastatur:
die Braille-Zeile mit Punkten.
Diese Punkte heben und senken sich und stellen so die Buchstaben auf dem Computer dar.
Heute haben Computer und Handys eine Sprachausgabe.
Das ist eine große Hilfe für Menschen mit Sehbehinderung.
Aber zum Beispiel auch für Menschen mit Leseschwäche.
Frage 13: Dürfen Menschen mit Behinderung selber entscheiden:
- Wo möchte ich wohnen?
- Mit wem möchte ich zusammen wohnen?
Der Artikel 19 der BRK hat die Überschrift:
„Unabhängige Lebensführung“
Der Artikel 22 der BRK hat die Überschrift: „Achtung der Privatsphäre“Wohnheime nennt man „besondere Wohnformen”.
Menschen mit Behinderung müssen dort nicht unbedingt wohnen.
Sie können sich auch anders entscheiden. eine Wohngemeinschaft
eine eigene Wohnung
Frage 14: Was versteht man unter einer „gemeinschaftlichen Wohnform“ oder einer „besonderen Wohnform“?
Andere Wohnformen sind zum Beispiel:
Ambulant Betreutes Wohnen
- allein oder zu zweit in einer Wohnung
- Unterstützung gibt es nur an manchen Tagen und bei Bedarf
Wohnen in einer Gastfamilie
- Leben in und mit der Familie
- die Familie und der Mensch mit Behinderung können sich bei Bedarf Hilfe bei einem Betreuungsdienst holen
Frage 15: Welche Freizeitangebote dürfen Menschen mit Behinderung nicht besuchen?
Der Artikel 30 der BRK hat die Überschrift: „Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport“
Frage 16: Darf man Informationen über Menschen mit Behinderung einfach weitererzählen?
Der Artikel 22 der BRK hat die Überschrift: „Achtung der Privatsphäre“
Frage 17: Menschen mit Behinderung dürfen keine Familie gründen!
Der Artikel 23 der BRK hat die Überschrift:
„Achtung der Wohnung und Familie“
Menschen mit Behinderung müssen sich selbst für oder gegen eine eigene Familien entscheiden können.
Dabei muss ihnen verständlich erklärt werden:
Diese Rechte und Pflichten gibt es dabei.
Zum Beispiel:
- was ist eine Vormundschaft
- was ist eine Pflegschaft
- was heißt Adoption
- was bedeutet Personensorge
- was bedeutet Vermögenssorge
Vor allem:
Menschen mit Behinderung dürfen nicht gegen ihren Willen unfruchtbar gemacht werden!
Frage 18: Die BRK ist ein Gesetz und muss eingehalten werden. Wer passt in Deutschland darauf auf?
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen – UN-BRK (behindertenbeauftragter.de)
Frage 19: Welche Arbeitsplätze kommen für Menschen mit Behinderung nicht in Frage?
Der Artikel 27 der BRK hat die Überschrift:
„Arbeit und Beschäftigung“
Natürlich ist nicht jede Arbeit für jede Person gleich gut geeignet. Das gilt aber auch für Menschen ohne Behinderung.
Frage 20: Warum dürfen Menschen mit Behinderung kein eigenes Unternehmen oder keinen Verein gründen?
Der Artikel 27 der BRK hat die Überschrift:
„Arbeit und Beschäftigung“
Bei einer Gründung gibt es Fördermöglichkeiten:
- einen Geldzuschuss
- eine bezahlte Assistenzkraft
Podiumsdiskussion – Durch Corona eine Wegbrechung des Lebens
Wie steht es um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Eisenach und dem Kreis? „Mal ehrlich!?“ – das neue Gesprächsformat am Diakonischen Bildungsinstitut Johannes Falk hat Antworten darauf gefunden. Gefragt wurden Repräsentanten aus Politik, Gesellschaft und Gewerkschaft. Diskutiert wurde vor allem die Arbeit in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Menschen mit Behinderung fühlen sich von der Politik im Stich gelassen. Wie wollen die Verantwortlichen Teilhabe und Inklusion im Wartburgkreis verbessern? Das fragte Moderator und Radiomacher Stefan Dietrich provokant zum Start. Unmittelbaren Anlass zur Talk-Runde hatten die der Pandemie geschuldete Schließung und das Betretungsverbot der Werkstätten sowie die drastischen Lohnkürzungen gegeben. Stefan Engel (Vorsitzender Werkstattrat Thüringen) kritisierte die behördliche Vorgehensweise und mangelnde Kommunikation mit den Werkstätten, Betroffene äußerten sich in zuvor aufgenommenen Statements. „Es war eine Wegbrechung des Lebens“, sagt Werkstattmitarbeiter Daniel(45) und meint konkret die soziale Isolation, die fehlende Tagesstruktur, weniger Lohn und mit all dem verbunden – weniger Teilhabe. Dabei wären laut Jörn Köhler (Prokurist des Fachbereichs Arbeit der Diako Thüringen) Alternativen möglich gewesen. Viele Kostenträger, auch der Wartburgkreis, lehnten es jedoch ab, dass Werkstattbeschäftigte ihre Tätigkeit an einem anderen Ort ausüben und sich dadurch die Betreuungsform ändert. Kostenträger zahlten nicht für Werkstätten.
Dass viel politischer Wirrwarr entstanden sei, gab Landrat Reinhard Krebs zu und argumentierte: „Uns fehlte die Rechtssicherheit, um Gelder zu zahlen. Das Ministerium hat lediglich empfohlen, die Mittel für Werkstätten auszugeben, ohne Garantie der Refinanzierung. Ich kann nicht auf Grundlage von Empfehlung zahlen. Dies halte ich für unseriös.“ Die Erklärung des Landrats ließen weder Engel noch Yvonne Deubner (Vertrauensperson Werkstatt, Assistenz der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatt Thüringen) gelten. Sie machten auf Widersprüche aufmerksam, ebenso auf psychische und finanzielle Auswirkungen bei den Menschen. „Ich bin tief betroffen“, resümierte Hans-Joachim Ziegler (SPD), „hier geht es nicht um Milliarden, sondern um ein paar Euro, mit denen man das Leben zu bestreiten hat. Vom Bund wurde viel ausgegeben, der Flaschenhals ist das Land gewesen.“ Deubner verlangte den Austausch mit den zuständigen Ministern. „Der Flickenteppich in Thüringen führt zur Auflösung der Chancengleichheit“, sagte sie. Auch jetzt werde für die wieder geleistete Arbeit noch nicht das volle Gehalt gezahlt. Während Michael Reinz (Freie Wähler, Bürgermeister Treffurt) statt des ständigen Bezuges auf Geld doch eher den Menschen ins Zentrum zu stellen riet und dazu ermunterte, bei fehlender Regie die Entscheidungen vor Ort zu treffen, versprach der Landrat, Schilderungen und Fragen der Diskussion bei den Stellen vorzutragen, die entsprechende Änderungen bewerkstelligen können. Wie sich Teilhabe in der Freizeit darstellt, war anschließend Thema. So lebhaft und konträr die ganze Gesprächsrunde, so einhellig das Fazit am Ende: Informativ, motivierend, zielführend. Ein Austausch wie dieser muss öfter stattfinden. „Wir sind nicht behindert“, sagte Stefan Redetzke (Werkstattbeschäftigter, Radiomacher) zum Abschluss, „wir sind körperlich eingeschränkt. Ich danke für den Versuch ihrer Hilfe!“