Gesellschaftsspiel mit vielen Informationen zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Hintergrundinformationen

Die Abkürzung UN bedeutet: United Nations.

Das ist englisch.

Auf deutsch heißt das: Vereinte Nationen.

Dafür sagt man dann als Abkürzung: VN

Das ist eine weltweite Organisation.

Zur Zeit sind 193 Staaten mit dabei.

Alle Staaten versprechen:

Wir sorgen für Frieden.

Wir beenden Kriege. Wir sorgen für die Sicherheit aller Menschen.

Jeder Mensch hat Würde und muss gut behandelt werden.

Niemand darf benachteiligt werden.

Durch die BRK sollen Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte wie alle Menschen haben.

Wie alle anderen sollen sie ein gutes Leben haben.

Sie sollen bei allem im Leben mit dabei sein können.

Jeder Mensch soll:

  • gerecht behandelt werden
  • für sich selber entscheiden dürfen
  • die gleichen Chancen haben
  • die nötige Hilfe bekommen

Zum Beispiel:

  • zur Schule oder zur Universität gehen können
  • einen Beruf lernen
  • eine Arbeit haben

Darauf passen die Vereinten Nationen ganz besonders auf:

  • dass es keinen Krieg gibt
  • dass Menschen nicht gefoltert werden.

Außer den 120 Staaten haben über 400 Vereine an der BRK mitgeschrieben.

Diese Vereine nennt man auch:

Nicht•Regierungs•Organisationen.

Für Deutschland war Theresia Degener mit dabei. Frau Degener ist eine unabhängige Juristin.

Ganz wichtige Punkte in der BRK sind auch:

  • Barrierefreiheit
  • Gleich•Berechtigung
  • Ausgrenzung ist verboten

Das ist die Internet-Seite der Europäischen Ombudsstelle:

Die Europäische Bürgerbeauftragte | Europäischer Ombudsmann (europa.eu)

In der BRK steht:

In jedem Staat sind 3 verschiedene Stellen für die Einhaltung der BRK zuständig.

Das sind:

1) Die Staatliche Anlaufstelle (Focal Point)

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (behindertenbeauftragter.de)

2) Die Unabhängige Stelle (Monitoring-Stelle)

und 3) Die Staatliche Koordinierungsstelle

Schon im Dezember 2006 war die BRK fertig geschrieben.

Da war sie aber noch nicht gültig.

Dafür mussten erst mindestens 20 Staaten die BRK unterschreiben.

Das war im Mai 2008 soweit.

Deutschland hat ein Jahr später unterschrieben.

Das bedeutet:

In Deutschland ist die BRK seit 26. März 2009 in Kraft.

Seitdem müssen alle Vorschriften und Gesetze in Deutschland die BRK einhalten.

Konventionen können nur Staaten und ihre Völker miteinander machen.

Deshalb nennt man eine Konvention auch: Völkerrechtsvertrag.

Zur Zeit werden insgesamt 195 Staaten auf der Welt von den Vereinten Nationen anerkannt.

Seit 1994 steht im Grundgesetz in Artikel 3:

Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden.

Seit 2002 gibt es das Behindertengleichstellungsgesetz.

Die Abkürzung heißt: BGG.

Seit 2006 gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Die Abkürzung heißt: AGG.

Seit 2008 gibt es das Persönliche Budget.

Damit bezahlen Menschen mit Behinderung ihre Helferinnen und Helfer. Das Geld verwalten sie selbst.

Der Artikel 24 der BRK hat die Überschrift: „Recht auf Bildung“

Der Artikel 29 der BRK hat die Überschrift:

„Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben“

Seit 2019 gibt es das „Inklusive Wahlrecht“.

Es steht:

  • im Bundeswahlgesetz im § 13 (Nr. 2 und 3)
  • im Europäischen Wahlgesetz im § 6a

Die Braille-Schrift liest man statt mit den Augen mit den Fingern.

Das heißt: Sie wird mit den Fingerspitzen gefühlt.

Louis Braille hat am 4. Januar Geburtstag.

Deshalb ist jedes Jahr am 4. Januar der Welt-Braille-Tag.

Die Buchstaben sind als Punkte dargestellt.

Die Punkte werden in dickes Papier gepresst.

So kann man sie gut fühlen und erkennen.

Für Computer gibt es eine spezielle Tastatur:

die Braille-Zeile mit Punkten.

Diese Punkte heben und senken sich und stellen so die Buchstaben auf dem Computer dar.

Heute haben Computer und Handys eine Sprachausgabe.

Das ist eine große Hilfe für Menschen mit Sehbehinderung.

Aber zum Beispiel auch für Menschen mit Leseschwäche.

  • Wo möchte ich wohnen?
  • Mit wem möchte ich zusammen wohnen?

    Der Artikel 19 der BRK hat die Überschrift:

    „Unabhängige Lebensführung“
    Der Artikel 22 der BRK hat die Überschrift: „Achtung der Privatsphäre“

    Wohnheime nennt man „besondere Wohnformen”.

    Menschen mit Behinderung müssen dort nicht unbedingt wohnen.
    Sie können sich auch anders entscheiden.

     Zum Beispiel für

  • eine Wohngemeinschaft

  • eine eigene Wohnung

Frage 14: Was versteht man unter einer „gemeinschaftlichen Wohnform“ oder einer „besonderen Wohnform“?

Andere Wohnformen sind zum Beispiel:

Ambulant Betreutes Wohnen

  • allein oder zu zweit in einer Wohnung
  • Unterstützung gibt es nur an manchen Tagen und bei Bedarf

Wohnen in einer Gastfamilie

  • Leben in und mit der Familie
  • die Familie und der Mensch mit Behinderung können sich bei Bedarf Hilfe bei einem Betreuungsdienst holen

Der Artikel 30 der BRK hat die Überschrift: „Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport“

Der Artikel 22 der BRK hat die Überschrift: „Achtung der Privatsphäre“

Der Artikel 23 der BRK hat die Überschrift:

„Achtung der Wohnung und Familie“

Menschen mit Behinderung müssen sich selbst für oder gegen eine eigene Familien entscheiden können.

Dabei muss ihnen verständlich erklärt werden:

Diese Rechte und Pflichten gibt es dabei.

Zum Beispiel:

  • was ist eine Vormundschaft
  • was ist eine Pflegschaft
  • was heißt Adoption
  • was bedeutet Personensorge
  • was bedeutet Vermögenssorge

Vor allem:

Menschen mit Behinderung dürfen nicht gegen ihren Willen unfruchtbar gemacht werden!

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen – UN-BRK (behindertenbeauftragter.de)

Der Artikel 27 der BRK hat die Überschrift:

„Arbeit und Beschäftigung“

Natürlich ist nicht jede Arbeit für jede Person gleich gut geeignet. Das gilt aber auch für Menschen ohne Behinderung.

Der Artikel 27 der BRK hat die Überschrift:

„Arbeit und Beschäftigung“

Bei einer Gründung gibt es Fördermöglichkeiten:

  • einen Geldzuschuss
  • eine bezahlte Assistenzkraft
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